Zwei Angeklagte und mehrere Personen in einem Gerichtsraum

Thüringen Tödlicher Bob-Unfall in Oberhof: Verwarnung für Helferin rechtskräftig

Stand: 22.05.2024 15:00 Uhr

Auf der Rennrodelbahn in Oberhof prallte im Februar 2023 ein Bob gegen einen Doppel-Schlauchring, weil sich beide Gefährte zeitgleich in der Eisrinne befanden. Ein Mann kam bei dem Unfall ums Leben. Am Dienstag wurde eine ehrenamtliche Helferin der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung für schuldig befunden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Die Frage nach anderen Verantwortlichen stellt sich für die Hinterbliebenen auch nach dem Prozess.

Von Bettina Ehrlich, MDR THÜRINGEN

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Im Prozess um den tödlichen Unfall an der Oberhofer Rodelbahn ist das Urteil gesprochen. Die 47-jährige Angeklagte wurde vom Suhler Amtsgericht verwarnt. Nach Ansicht des Gerichtes hat sich die Frau der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht. Eine Geldstrafe von 6.000 Euro muss die Frau aber nur zahlen, wenn sie innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut straffällig wird.

Außerdem muss sie sich in psychiatrische Behandlung begeben. So solle sie wieder am Leben teilnehmen können, hieß es zur Begründung. Die Frau sei ehrenamtlich an der Bahn tätig gewesen, war geständig und habe deutlich Reue gezeigt. Dies müsse ihr zugutegehalten werden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Anklage forderte Verwarnung

Auch die Anklage hatte in ihrem Plädoyer eine Verwarnung gefordert. Wie Staatsanwalt Jochen Grundler sagte, hat die Angeklagte zwar fahrlässig gehandelt. Doch habe es sich um ein sogenanntes Augenblickversagen gehandelt. Die Frau habe weder gleichgültig oder leichtfertig gehandelt. Auch Alkohol sei nicht im Spiel gewesen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 47-Jährige am 23. Februar eine Kette aus zwei Gummireifen in die Bahn geschickt hat, obwohl die Ampel auf Rot stand. Fast gleichzeitig startete von oberhalb ein Gästebob, der im Zielbereich auf die Reifen prallte. Ein 45-jähriger Familienvater starb, seine 41-jährige Lebensgefährtin sitzt seit dem Unfall im Rollstuhl und ist dauerhaft auf Hilfe angewiesen.

Rennrodelbahn Oberhof von oben gesehen.

Die Bob- und Rennrodelbahn in Oberhof kann auch zum sogenannten Ice-Rafting genutzt werden. (Archivbild)

Nebenklage kritisiert Angeklagte wegen fehlender Entschuldigung

Die Nebenklage kritisierte, dass sich die Frau bis heute nicht bei den Hinterbliebenen entschuldigt oder wenigstens den Kontakt gesucht hat. Nach Ansicht des Anwalts Juri Goldstein müssten sich auch die Veranstalter der Gästefahrten und die Betreiber der Bahn für den schrecklichen Unfall verantworten.

Ähnlich sieht das auch die Verteidigerin Katrin Kalweit. Sowohl die Hinterbliebenen als auch die Angeklagte seien alleingelassen worden. Staatsanwalt Grundler widerspricht. Es seien keine strafrechtlichen Pflichtverletzungen anderer festgestellt worden. Damit ist das Verfahren laut Grundler strafrechtlich abgeschlossen. Welche Konsequenzen die Betreiber der Bahn und Veranstalter des Gästerodelns zögen, stünde auf einem anderen Blatt. 

Aus Sicht der Nebenklage und der Verteidigung hätten noch andere Verantwortliche auf der Anklagebank sitzen müssen. Sie kritisierten das Fehlen eines Sicherheitskonzeptes für solche Gästefahrten auf der Rennrodelbahn.

MDR (bee/mm)